Bayern plant Erneuerung des Jagdgesetzes: weniger Bürokratie, mehr Verantwortung

In München wurden am 9. September 2025 die Eckpunkte für ein neues Jagdgesetz beschlossen. Ziel ist es, Bürokratie abzubauen, den Jägern und Jägerinnen mehr Eigenverantwortung zu übertragen und die Jagd an klimatische Veränderungen anzupassen.

Eine zentrale Rolle spielt dabei das „Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung“. Es entscheidet, wer unter welchen Bedingungen aus der Abschlussplanung aussteigen kann und darf. Somit kann alle drei Jahre wissenschaftlich abgesichert aufgezeigt werden, wo Wald und Wild im Einklang stehen. Zudem dient es künftig als Maßstab dafür, ob mehr Eigenverantwortung möglich ist oder weiterhin Vorgaben notwendig bleiben. Das Gutachten unterscheidet zwischen „grünen Gebieten“, in denen Waldbesitzer und Jäger größtmögliche Freiheiten eingeräumt werden, und „roten Gebieten“, in denen strengere Auflagen gelten – etwas verpflichtende Waldbegänge, ein verbindliches Jagdkonzept sowie ein Abschussnachweis.

Somit wird auch der Abschussnachweis erstmalig gesetzlich verankert.

Zudem werden die Jagdzeiten angepasst: Für Rehwild startet die Jagd künftig bereits am 16. April – zwei Wochen früher als bisher. Damit reagiert der Freistaat auf die veränderten Klima- und Vegetationsbedingungen.

Beim Thema Wolf setzt die Staatsregierung auf eine bundesweite Lösung. Zwar soll der Wolf ins bayrische Jagdrecht aufgenommen werden, entscheidend ist aus Sicht der Staatsregierung jedoch eine nationale Regelung, die ein aktives Bestandsmanagement ermöglicht.

Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber begrüßt die geplanten Änderungen. Ihrer Meinung nach sei das Gesetz ein großer Schritt in eine nachhaltige Zukunft der bayrischen Wälder.

Daniel Iven
Rechtsanwalt

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